Arbeitsrecht

In der Rechtsanwaltskanzlei Wagner + Gräf wird das Arbeitsrecht von zwei Anwälten bearbeitet, wobei beide von ihnen Fachanwalt für Arbeitsrecht sind. Fachanwälte sind ganz ausgewiesene Spezialisten ihres jeweiligen Fachgebietes und erhalten von der Anwaltskammer die ausdrückliche Befugnis, diese Berufsbezeichnung führen zu dürfen.

Individualität wird bei Wagner + Gräf großgeschrieben. Das Arbeitsrecht gilt als ein Individualrecht, weil es in vielen Teilbereichen noch immer keine bundeseinheitliche Gesetzgebung gibt. Und jeder Mandant, der bei Wagner + Gräf um Rat oder Hilfe nachsucht, bringt seine eigenen, ganz individuellen Probleme mit. Er kommt in der Hoffnung, dass ihm mit dem Knowhow, der Manpower und der fundierten Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Wagner + Gräf geholfen wird. Das kann, muss aber nicht immer zu einem Arbeitsgerichtsprozess führen. Eine zweite Sparte ist das Kollektivarbeitsrecht, das die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen betrifft. Hier ist es oftmals so, dass beide Seiten, beispielsweise zu Fragen der Betriebsverfassung, Rat suchen und auch beraten werden.

Das Credo bei Wagner + Gräf lautet: Zusammensetzen, Auseinandersetzen, Durchsetzen. Diese drei Schritte zeigen auf, wie sich die Wahrnehmung der Rechtsinteressen für unsere Mandanten gestaltet. Gerade im Arbeitsrecht sind zu Beginn eines Rechtsstreits die Fronten verhärtet. Betroffen ist immer der Mensch mit seiner beruflichen und auch finanziellen Existenz. Das Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endet oftmals abrupt oder unverhofft; und dann beginnt unsere Arbeit mit dem Zusammensetzen. Wenn die individuelle Situation bekannt und einschätzbar ist, kommt als nächstes das Auseinandersetzen. Und wenn das erfolglos bleiben sollte, folgt als letzter Schritt das Durchsetzen.

Das Geschick im Arbeitsrecht liegt nicht immer und nur allein darin, Prozesse zu gewinnen. Prozesse kosten Geld und dauern oft viel Zeit. Wenn in dem Stadium des Auseinandersetzens außergerichtliche Einigungen erzielt werden können, kann das in Einzelfall für den Betroffenen erfolgreicher sein. Denn gerade im Arbeitsrecht geht es nicht darum, Paragraphen bis ins letzte auszureizen. Beide Seiten wollen auch ihr Gesicht wahren, vielfach müssen sie es auch. Wenn man sich nicht trennt, muss man weiterhin miteinander auskommen. Und bei einer Trennung kann eine außergerichtliche Einigung mit einem dazu passenden Arbeitszeugnis für die berufliche Zukunft allemal hilfreicher sein als ein Gerichtsurteil, das dem ehemaligen Arbeitgeber letztendlich keinen Spielraum lässt.

Medienrecht in Bezug auf Webseiten

In der heutigen Zeit hat so gut wie jeder eine Webseite. Egal, ob man als Kleinunternehmer tätig ist oder Geschäftsführer eines Marktimperiums: Eine eigene Internetseite erhöht die Transparenz zu Kunden und bietet diesen wichtige Informationen, die im Zweifelsfall über eine Kaufentscheidung entscheiden bzw darüber, ob ein potenzieller Kunde der Firma einen Auftrag erteilt.

Damit dieser Optimalfall eintritt, ist ein ansprechendes Design und eine intuitive Bedienung der Website extrem wichtig. Ein weiterer Aspekt, auf den mittlerweile sehr viel Wett gelegt werd, ist die Barrierefreiheit auf Webseiten. Das bedeutet, dass eine Homepage im Idealfall so aufgebaut sein sollte, damit sie auch behinderte Menschen oder ältere Menschen problemlos nutzen können.

Beispiele hierfür sind, dass man die Wahl zwischen drei Schriftgrößen hat. Von ganz klein über normal bis große Schrift ist kann über einen einfachen Mausklick entschieden werden. Oder durch eine Erweiterung des Browser kann man sich den gesamten Inhalt der Webseite vorlesen lassen. Somit ist es auch für Sehbehinderte oder Blinde kein Problem, diese vollständig zu erfassen.

Ein weiterer wichtiger Teil einer Internetseite sind das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB. Diese müssen vollständig und fehlerfrei sein, da es sonst im entscheidenden Fall zu Problemen für das Unternehmen kommen kann. Da die meisten, vor allem bei einer Firmenneugründung, noch nie solche verfasst haben, empfiehlt es sich, eine Anwaltskanzlei, die sich mit Medienrecht auskennt, dafür zu beauftragen um eventuell später auftretenden Problemen vorzubeugen. Hierbei ist es natürlich vollkommen egal, ob es sich um Rechtsanwälte aus Balingen, Rechtsanwälte aus Stuttgart, Rechtsanwälte aus Tübingen oder um Rechtsanwälte aus Reutlingen handelt. Die Hauptsache ist, dass sie sich mit dem auskennen, was sie machen und dass sie professionell und schnell agieren, wenn es darauf ankommt. Tun sie dies nicht und es kommt beispielsweise zu einem Vertragsbruch durch den Kunden, muss die Firma nachweisen können, dass es wirklich ein Vertragsbruch ist. Dieser entstand entweder durch eine Missachtung der im Vertrag festgeschriebenen Klauseln oder durch ein Missachten der AGB. Kann von dem Unternehmen jedoch nicht eindeutig durch die Formulierung der AGB bewiesen werden, dass der Kunde Schuld hat und auch die Vertragsstrafe tragen muss, ist der Vorwurf dem Kundengegenüber nicht gerechtfertigt und würde auch or Gericht als nichtig gewuchtet werden.