Arbeitsrecht
In der Rechtsanwaltskanzlei Wagner + Gräf wird das Arbeitsrecht von zwei Anwälten bearbeitet, wobei beide von ihnen Fachanwalt für Arbeitsrecht sind. Fachanwälte sind ganz ausgewiesene Spezialisten ihres jeweiligen Fachgebietes und erhalten von der Anwaltskammer die ausdrückliche Befugnis, diese Berufsbezeichnung führen zu dürfen.
Individualität wird bei Wagner + Gräf großgeschrieben. Das Arbeitsrecht gilt als ein Individualrecht, weil es in vielen Teilbereichen noch immer keine bundeseinheitliche Gesetzgebung gibt. Und jeder Mandant, der bei Wagner + Gräf um Rat oder Hilfe nachsucht, bringt seine eigenen, ganz individuellen Probleme mit. Er kommt in der Hoffnung, dass ihm mit dem Knowhow, der Manpower und der fundierten Erfahrung der Rechtsanwaltskanzlei Wagner + Gräf geholfen wird. Das kann, muss aber nicht immer zu einem Arbeitsgerichtsprozess führen. Eine zweite Sparte ist das Kollektivarbeitsrecht, das die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen betrifft. Hier ist es oftmals so, dass beide Seiten, beispielsweise zu Fragen der Betriebsverfassung, Rat suchen und auch beraten werden.
Das Credo bei Wagner + Gräf lautet: Zusammensetzen, Auseinandersetzen, Durchsetzen. Diese drei Schritte zeigen auf, wie sich die Wahrnehmung der Rechtsinteressen für unsere Mandanten gestaltet. Gerade im Arbeitsrecht sind zu Beginn eines Rechtsstreits die Fronten verhärtet. Betroffen ist immer der Mensch mit seiner beruflichen und auch finanziellen Existenz. Das Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer endet oftmals abrupt oder unverhofft; und dann beginnt unsere Arbeit mit dem Zusammensetzen. Wenn die individuelle Situation bekannt und einschätzbar ist, kommt als nächstes das Auseinandersetzen. Und wenn das erfolglos bleiben sollte, folgt als letzter Schritt das Durchsetzen.
Das Geschick im Arbeitsrecht liegt nicht immer und nur allein darin, Prozesse zu gewinnen. Prozesse kosten Geld und dauern oft viel Zeit. Wenn in dem Stadium des Auseinandersetzens außergerichtliche Einigungen erzielt werden können, kann das in Einzelfall für den Betroffenen erfolgreicher sein. Denn gerade im Arbeitsrecht geht es nicht darum, Paragraphen bis ins letzte auszureizen. Beide Seiten wollen auch ihr Gesicht wahren, vielfach müssen sie es auch. Wenn man sich nicht trennt, muss man weiterhin miteinander auskommen. Und bei einer Trennung kann eine außergerichtliche Einigung mit einem dazu passenden Arbeitszeugnis für die berufliche Zukunft allemal hilfreicher sein als ein Gerichtsurteil, das dem ehemaligen Arbeitgeber letztendlich keinen Spielraum lässt.


